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Die Autohaftpflichtversicherung

Autohaftpflichtversicherung © M&S Fotodesign - Fotolia.com

Autohaftpflichtversicherung
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Bei der Autohaftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Schäden abdeckt, welche Dritten entstehen können, wenn ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr betrieben wird. Ohne die Zusage einer Autohaftpflichtversicherung, welche im Volksmund Doppelkarte genannt wird, bleibt einem Fahrzeug die polizeiliche Zulassung verwehrt. Schäden die durch die Autohaftpflichtversicherung abgedeckt sind;
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden

Für diese drei Bereiche sind Mindestdeckungssummen gesetzlich vorgeschrieben, deren Höhe außerhalb der Mindestdeckung, mit dem Versicherer verhandelbar sind. Die Höhe der Deckungssumme ist auch ein Merkmal in der Beitragsgestaltung.

Die anderen Hauptmerkmale der Beitragsgestaltung ist die Schadensfreiheitsklasse, also die unfallfrei gefahrenen Jahre, die Typenklasse eines Fahrzeuges, sowie die Regionalklasse des Zulassungsbezirkes. So sind Autohaftpflichtversicherungen in ländlichen Gebieten, in der Regel günstiger wie in Ballungsgebieten, da das Unfallrisiko geringer ist.

Viele Versicherungen bieten noch Rabatte an für verschiedene Berufsklassen, jährliche Kilometerbegrenzung, welche Personengruppen das Fahrzeug nutzen….

Dies kann nicht nur in der Auto-Haftpflicht alles auf die individuellen Bedürfnisse des Fahrzeughalters abgestimmt werden.