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Schadenfreiheitsrabatte in der KFZ-Haftpflichtversicherung sowie Vollkasko

am 27. März 2008

Schadenfreiheitsrabatte © Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Schadenfreiheitsrabatte © Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Vorweg sei gesagt, dass es im KFZ Bereich den Schadenfreiheitsrabatt nur für Schäden in der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt (also Schäden, die man bei Anderen verursacht), sowie in der Vollkasko (selbstverschuldete Schäden am eigenen Kfz).

In der Teilkasko, die z.B.: Schäden durch Wildunfälle, Glasbruch oder Naturgewalten reguliert, sind diese nicht gängig. Zunächst muss man unterscheiden zwischen Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt. Die Schadenfreiheitsklasse gibt die Anzahl der schadensfreien Jahre wieder, während der Schadenfreiheitsrabatt den dazu gehörigen Beitragssatz in Prozent angibt. Dieser ist je nach Versicherer unterschiedlich. So kann man bei der einen Gesellschaft mit Schadenfreiheitsklasse (kurz SF) 16 bei 60 Prozent Beitrag sein, bei einem anderen in der selben SF-Klasse jedoch bei 65 oder gar 70 Prozent. Genaue Auskunft über die Höhe des jeweiligen Schadenfreiheitsrabattes geben die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherers.

Ein genauer KFZ Versicherung Vergleich lohnt also immer! Im Schadensfall wird man je nach Gesellschaft um bis zu 4 Klassen, bei mehreren Schäden pro Versicherungsjahr auch um bis zu 8 oder mehr Klassen pro Schaden hochgestuft. Abweichungen von dieser Einstufung gibt es hauptsächlich bei Fahranfängern, die je nach Dauer des Führerscheinbesitzes in die Klassen SF 0 und 1/2 bei (230 -130 %) eingestuft werden. Weitere Sonderfälle sind Rabattübertragungen durch Angehörige sowie die Zweitwagenregelung.