Teilkasko – Grundwissen zur Teilkaskoversicherung

Teilkasko © WoGi - Fotolia
Der Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung erstreckt in der Regel sich über:
- Brandschäden
- Diebstahl von Teilen oder Einbruchdiebstahl
- Raub des ganzen Fahrzeuges
- Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Unfällen mit Haarwild
- Schmorschäden
- Schäden durch Glasbruch – dazu gehört auch die Beleuchtung
Die Höhe der Prämie für diese Art der Autoversicherung richtet sich danach ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, die Höhe der Selbstbeteiligung, sowie der Typenklasse in der das Fahrzeug eingestuft wurde. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch noch Sondereinschlüsse in der Teilkaskoversicherung an, oder bestimmte Rabattmodelle.
Im Schadensfall wird der Ersatz der geraubten oder beschädigten Gegenstände im Rahmen der Teilkasko zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Oft werden bei z.B. bei nicht Vorhandensein einer Wegfahrsperre, noch einmal 10% von der Schadenssumme abgezogen. Eine Höherstufung des Schadensfreiheitsrabattes, findet im Schadenfall nicht statt.
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