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Wechsel der Autoversicherung – was muss man beachten?

am 18. März 2008

Wechsel der Autoversicherung © WoGi - Fotolia.com

Wechsel der Autoversicherung
© WoGi - Fotolia.com

Wenn man eine neue Autoversicherung abschließen und die Gesellschaft wechseln will, sollte der alte Vertrag bis spätestens zum 30.11. gekündigt sein. Doch gilt es bei der Autoversicherung zu unterschieden. Wer ein Auto besitzt muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Doch da ist Vorsicht geboten. Denn billiger ist nicht immer besser. Die Kampfpreise viele Autoversicherer anbieten gehen oft zu Lasten der Schadensdeckung. Und was nützt einen eine Versicherung die im Monat 35 Euro billiger ist, und nach 2 Jahren hat man einen Schaden von 5000 Euro ggf. selbst zu zahlen. Dann hat man zwar 840 Euro Beitrag gespart, hat aber Mehrkosten von 4160 Euro. Also, lieber ein paar Euros mehr zahlen, als später ohne Hilfe da zu stehen.

Dann gibt es aber noch die Kaskoversicherung. Man unterscheidet zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die Teilkasko deckt in der Regel alle Schäden durch Brand, Diebstahl und Raub ab. Eine Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich noch Schäden durch Vandalismus oder böswillige Beschädigung durch Fremde ab, aber auch Schäden, wenn der Unfallverursacher nicht mehr auffindbar ist.

Die Versicherungsprämie hängt immer vom versicherten Fahrzeug ab und von der Selbstbeteiligung, die man im Schadensfall selbst trägt.

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