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Zweitwagenrabatte – günstig, aber nicht immer

Zweitwagenrabatte
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Wenn Sie ein zweites KFZ anmelden, so gewähren viele Autoversicherer einen sogenannten Zweitwagenrabatt. Das heist, dass ihr Zweitfahrzeug bei einer Neuanmeldung, statt in die SF-Klasse 0 in die SF Klasse 1/2 eingestuft wird, wenn das Erstfahrzeug mindestens auch die SF Klasse 1/2 hat. Auf diese Weise kann man eine Menge an Beitrag sparen, da meist zwischen SF Klasse 0 und 1/2 ein unterschied im Beitragssatz von mehreren hundert Euro – SF 0 liegt meist bei 230 Prozent, SF 1/2 bei 130 Prozent- vorhanden ist. Besonders beliebt ist diese Art der Beitragsvergünstigung, um den Kindern einen günstigeren Versicherungseinstieg zu gewährleisten, indem das KFZ der Kinder auf die Eltern als Zweitwagen angemeldet wird.
Allerdings gilt es im Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung eine Besonderheit zu beachten. Kommt es zu einem Unfall zwischen Erst- und Zweitfahrzeug so leistet die Versicherung für die Schäden des jeweils anderen nicht. Dabei ist es unerheblich, ob die KFz bei der selben Gesellschaft versichert sind oder nicht. Ebenso bleibt der Unfallhergang (also die Tatsache wer den Schaden wie verursacht hat) außer Betracht. Solche Unfälle können höchstens über eine separate Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. Auch sollte man darüber nachdenken, ob nicht doch die getrennte Ersteinstufung der Kinder sinnvoller ist, damit diese von Anfang an ihre eigenen Rabatte aufbauen können.